Ausbildung
- Studium an der Universität Bayreuth
- Erstes juristisches Staatsexamen 1989
- Referendariat Oberlandesgericht Bamberg
- Auslandsstation bei Anwaltskanzlei in London
- Zweites juristisches Staatsexamen 1992
- Fachanwalt für Arbeitsrecht 1995
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Zivil- und Wirtschaftsrecht berät Matthias Lüke vorwiegend mittelständische Unternehmen bis hin zu Konzernunternehmen bundesweit und vertritt diese auch prozessual. Er ist bei allen deutschen Gerichten der 1. und 2. Instanz zugelassen.
In Arbeitsrechtssachen unterstützt er sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer und deren Vertretungen. Er verfügt über Revisionserfahrung beim Bundesarbeitsgericht.
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