Matthias Lüke

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Im Zivil- und Wirtschaftsrecht berät Matthias Lüke vorwiegend mittelständische Unternehmen bis hin zu Konzernunternehmen bundesweit und vertritt diese auch prozessual. Er ist bei allen deutschen Gerichten der 1. und 2. Instanz zugelassen.

In Arbeitsrechtssachen unterstützt er sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer und deren Vertretungen. Er verfügt über Revisionserfahrung beim Bundesarbeitsgericht.

Ausbildung

  • Studium an der Universität Bayreuth
  • Erstes juristisches Staatsexamen 1989
  • Referendariat Oberlandesgericht Bamberg
  • Auslandsstation bei Anwaltskanzlei in London
  • Zweites juristisches Staatsexamen 1992
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht 1995

Berufliche Entwicklung

  • 1992 angestellter Anwalt
  • 1995 Selbstständigkeit
  • 1999 Mitbegründer der Sozietät Ramelow Langermann & Partner
  • 2006 Gründer der Sozietät Lüke Reese

Rechtliche Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Dienstvertragsrecht der Geschäftsführer
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Vertragsrecht
  • Forderungsinkasso

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